Richtlinien
Richtlinien für ökologische Zierpflanzen, Stauden und Gehölze
Neben den in der EG-Verordnung "Ökologischer Landbau" festgelegten Grundregeln liegen der Produktion von Bio-Zierpflanzen bei Anbauverbänden in der Schweiz und in Deutschland spezielle Richtlinien zugrunde.
Hier die wichtigsten Inhalte:
- Torfanteil in Substraten maximal 50%, in Aussaat- und Pikiererden maximal 80% (Schweiz 70%)
- Flache Dämpfung ist im Gewächshaus erlaubt
- Synthetische Zuschlagstoffe sind nicht zugelassen
- Zugekaufte, konventionell erzeugte Roh- und Fertigware muss zu jedem Zeitpunkt eindeutig deklariert sein. Der überwiegende Teil der verkauften pflanzlichen Produkte muss aus ökologischem Anbau stammen
- Es wird i.d.R. eine gesamtbetriebliche Umstellung verlangt, die schrittweise innerhalb von 5 Jahren erfolgen kann
Details finden sich in der
Zusammenstellung der wichtigsten Richtlinien (95 KB)
Richtlinien zum Ökolandbau
Verbandsrichtlinien
Richtlinien der Verbände in Deutschland
Internationale Richtlinien / Gesetzgebungen
EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau
(Internetseiten des BMELV)
